Die Nationale Polizei der Ukraine hat die IGB ALLATRA offiziell als geschädigte Partei in einem Strafverfahren wegen Behinderung ihrer rechtmäßigen Aktivitäten anerkannt.

17 February 2026

Am 2. Februar 2026 stellte die Nationale Polizei der Ukraine durch eine offizielle Verfügung fest, dass die Internationale Gesellschaftliche Bewegung ALLATRA als geschädigte juristische Person im Rahmen eines Strafverfahrens anerkannt wurde.

Während der vorgerichtlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass in Bezug auf die Organisation rechtswidrige Handlungen begangen wurden, die als Behinderung der rechtmäßigen Tätigkeit einer öffentlichen Organisation (Art. 170 des Strafgesetzbuches der Ukraine) einzustufen sind.

Die Ermittlungsbehörden bestätigten, dass durch kriminelle Handlungen die Interessen und Rechte der öffentlichen Vereinigung verletzt wurden: „Im Verlauf der vorgerichtlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass durch strafbare Handlungen die Interessen und Rechte der Nichtregierungsorganisation ‚Öffentliche Vereinigung „Internationale Gesellschaftliche Bewegung ALLATRA“‘ verletzt wurden.“

Vertreter der IGB ALLATRA haben ihre Bereitschaft erklärt, den Ermittlern umfassende Unterstützung zu leisten, um Gerechtigkeit wiederherzustellen und die Täter gemäß dem Gesetz zur Rechenschaft zu ziehen.